» HU & AU

Ihr GTÜ-Vertragspartner für Lengenfeld

Ingenieurbüro Liebig bietet:



◉   HU - Amtliche Hauptuntersuchungen

Per Gesetz ist seit 1951 festgelegt, dass sich Kraftfahrzeuge, die am öffentlichen deutschen Straßenverkehr teilnehmen, einer periodischen Hauptuntersuchung (HU) mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) zu unterziehen haben. Diese HU wird von Prüforganisationen wie TÜV, GTÜ, DEKRA u.a. durchgeführt. Für die Region Nord-Vogtland und Süd-Ost-Thüringen können Sie z.B. die GTÜ für Lengenfeld, Ingenieurbüro Liebig, zur Durchführung Ihrer HU/AU auswählen.
Gut zu wissen:
In den Anfangsjahren war der Technische Überwachungsverein (TÜV) der Prüf-Pionier, woraus sich der umgangssprachliche Begriff 'TÜV' für die Hauptuntersuchung entwickelte. Bereits seit 1990 führen diese Hauptuntersuchung auch die GTÜ sowie die DEKRA u.a. durch. Sie brauchen also für Ihre HU/AU nicht zwingend zum TÜV, sondern haben die freie Wahl des Prüfers.
Der Umfang und der Ablauf der HU ist dabei für alle Prüforganisationen genau gleich festgelegt. So führt die GTÜ für Lengenfeld, Ingenieurbüro Liebig, im Rahmen der HU eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung der verkehrs- und sicherheitsrelevanten Bauteile an Ihrem Fahrzeug durch.
Die Prüfung dauert i.d.R. zwischen 20 und 40 Minuten.
Sie könnten also auch an den Prüfstützpunkten auf Ihr Fahrzeug warten [ c ].
Sie erhalten nach erfolgreicher HU einen Untersuchungsbericht, den Stempel im Fahrzeugschein und die runde Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen.
Sollte Ihr Fahrzeug die HU nicht bestehen, haben Sie einen Monat Zeit, die Mängel zu beseitigen und es zur Nachprüfung vorzustellen. Die Gebühr dafür beträgt je nach Aufwand ab 11,- €.

Bitte beachten Sie: Wenn die Frist zur HU um mehr als 2 Monate überschritten wird, erhöht sich die Untersuchungsgebühr um 20% und bei einer Verkehrskontrolle wird ein Bußgeld fällig.

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◉   UMA Untersuchung des Motormanagement- & Abgasreinigungssystems

Die frühere Bezeichnung für die UMA war AU (Abgasuntersuchung).
Bis Ende 2009 war in Deutschland die AU als eigenständige Prüfung des Abgasverhaltens vorgeschrieben und wurde per eckiger AU-Plakette nachgewiesen. Seit 2010 ist die UMA Bestandteil der HU geworden und wird ebenfalls von Ihrer GTÜ für Lengenfeld, Ingenieurbüro Liebig sowie von dafür anerkannten Kfz-Betrieben durchgeführt. In dem Fall bringen Sie zur HU einfach Ihr AU-Protokoll der Werkstatt mit. Die UMA ist bis zu zwei Monate im Voraus zur HU durchführbar.

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◉   Änderungsabnahmen

Gerne sind wir Ihnen auch bei Änderungen an Ihrem Fahrzeug, wie Felgen, Tieferlegungsfedern, Ladeluftkühler, Spoiler oder Gewindefahrwerke behilflich.
Bei Änderungen die das Abgas- und Geräuschverhalten, die Fahrzeugart oder eine Gefährdung erwarten lassen, erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs, es sei denn eine positive Änderungsabnahme kann vorgelegt werden.
Genauso wie TÜV, Dekra u.a. führen wir Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO für Ihre Umbauten mit gültigem Prüfzeugnis an den Prüfstützpunkten durch. Um Ärger bei Änderungsabnahmen zu vermeiden, ist es das Beste den Prüfer, der diese durchführen soll, bereits vor dem geplanten Umbau anzusprechen, um Hinweise zur Durchführbarkeit Ihres Vorhabens zu erhalten.

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